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Über Suizid berichten

Medienschaffende tragen in der Berichterstattung über Suizid eine grosse Verantwortung. Es ist erwiesen, dass Medienberichte zur Enttabuisierung des Themas beitragen können und damit einen Beitrag zur Verhinderung von Suiziden leisten. Gleichzeitig weiss man aber auch, dass unachtsame Berichterstattung über Suizid bei bereits gefährdeten Menschen Nachahmungshandlungen auslösen können. Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich hat eine Checkliste für Medienschaffende mit Hintergrundinfos zusammengestellt. Darin finden Sie einfache und praxisnahe Hinweise dazu, was Sie in der Berichterstattung vermeiden sollten und was hilfreich ist.

Die wichtigsten Empfehlungen in Kürze

 Die Gefahr von Suizidhandlungen und Nachahmungssuiziden wird erhöht, wenn:

  • in einem reisserischen Aushang auf den Bericht hingewiesen wird
  • der Bericht auf der Titelseite erscheint, besonders auf der oberen Hälfte
  • der Ausdruck «Selbstmord» oder «Suizid» in der Überschrift verwendet wird
  • eine Fotografie der betroffenen Person oder des Suizidortes gezeigt wird
  • die Haltung der verstorbenen Person implizit als bewundernswert, heroisch oder akzeptabel dargestellt wird, indem z.B. Aussagen gemacht werden wie: «Er blieb sich selber treu.»
  • die Identität der betroffenen Person und deren Umfeld preisgegeben wird
  •  Angaben über soziale Beziehungen, emotionale Verfassung, Charakter und Leistungsfähigkeit der verstorbenen Person gemacht werden, wie z.B. «Schülerin erhängte sich wegen schlechter Noten»
  • spezielle Details der Suizidmethode, des Ortes oder des genauen Hergangs des Suizids dargestellt werden
  • der Suizidort mystifiziert wird «durch Sturz von der allseits bekannten Todesbrücke»
  • über Ursachen spekuliert und eine Romantisierung des Suizids stattfindet «sie wollten auf ewig vereint sein»

Der Imitationseffekt wird geringer sein, wenn:

  • Alternativen aufgezeigt werden, z.B. Wie hätte der Betroffene Hilfe finden können?
  • Berichte folgen, in denen Bewältigung von Krisensituationen aufgezeigt werden
  • Hintergrundinformationen zum Thema Suizidgefährdung gegeben werden; etwa dass Suizide häufig im Zusammenhang mit Depressionen stehen, dass Depressionen jeden treffen können und behandelbar sind
  • in einem separaten Kasten Anlaufstellen für Personen in Krisensituationen aufgeführt werden (siehe unten)
  • über mögliche Warnsignale informiert wird

Vermeiden Sie Formulierungen wie...

  • Selbstmord (stigmatisierend – veraltet)
  • Freitod (suggeriert freien Willen)
  • ein erfolgreicher Suizidversuch
  • ein misslungener Suizidversuch
  • nur ein Hilfeschrei
  • Suizidepidemie

Benutzen Sie Formulierungen wie...

  • ein Suizid
  • durch Suizid sterben
  • ein Suizidversuch
  • ein vollendeter Suizid
  • suizidgefährdete Person
  • helfen Suizid zu verhüten

Informationen, die Sie möglichst bei jedem Bericht über einen Suizid vermitteln:

Diese Stellen sind rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen und für ihr Umfeld da:

Beratungstelefon der Dargebotenen Hand: Telefon 143
Beratungstelefon von Pro Juventute (für Kinder und Jugendliche): Telefon 147
Weitere Adressen und Informationen: www.reden-kann-retten.ch

Adressen für Menschen, die jemanden durch Suizid verloren haben

Refugium - Verein für Hinterbliebene nach Suizid: www.verein-refugium.ch
Nebelmeer - Perspektiven nach dem Suizid eines Elternteils: www.nebelmeer.net

 

Analyse der Medienberichterstattung durch das BAG (2021)

Das BAG hat die Medienberichterstattung über Suizid in der Schweiz überprüfen lassen. Die Analyse zeigt, dass bezüglich der Empfehlungen in den deutsch- und französischsprachigen Print- und Onlinemedien eine leicht positive Entwicklung stattgefunden hat. Gleichwohl ist bei allen untersuchten Empfehlungen Optimierungspotenzial vorhanden. Insbesondere fehlt in vielen (Folge-)Berichten der Hinweis auf Hilfsangebote und alternative Bewältigungsmethoden werden zu wenig dargelegt. Weitere Informationen finden Sie im Schlussbericht.

Kontakt

Anfragen von Medienschaffenden beantwortet Ihnen die BAG Medienstelle:

Bundesamt für Gesundheit BAG
Medienauskünfte
media @ bag.admin.ch
Tel. +41 58 462 95 05

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