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Klinikaufenthalt und Austritt bei Suizidalität

Eine umfassende Broschüre des BAG informiert Angehörige über den Klinikaufenthalt bei Suizidalität und beantwortet häufige Fragen von Angehörigen rund um einen Klinikaufenthalt. 

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Wenn jemand aus der Klinik kommt

Man weiss, dass die Zeit nach dem Austritt aus einer psychiatrischen Klinik für die betroffene Person besonders heikel ist und dass dadurch das Suizidrisiko erhöht ist. Dies gilt auch für Menschen, die nicht wegen eines Suizidversuchs in der Klinik waren. Man kann dies mit einem Beinbruch veranschaulichen: Im Spital wird das Bein operiert oder eingegipst. Nach der Entlassung kann der Patient aber noch nicht sein gewohntes Leben aufnehmen. Er benötigt Krücken und muss sehr vorsichtig und behutsam vorgehen, bis er ganz gesund wird. Die Umstellung vom Spital (in dem man rund um die Uhr betreut war) auf die eigenen vier Wände (wo man vieles wieder selbst machen muss) ist besonders anspruchsvoll.

Genauso ist es mit psychischen Erkrankungen: In der Klinik oder Betreuungseinrichtung werden die dringlichsten Massnahmen eingeleitet und Behandlungen vorgenommen. Nach dem Austritt müssen die Betroffenen im Alltag wieder mit weniger oder gar ohne Betreuung Tritt fassen. Das kann überfordern und zu kritischen Situationen führen. Darum braucht es in der Regel nach dem Austritt eine weitere ambulante Betreuung und Begleitung. Diese wird im Rahmen der Austrittsvorbereitung geplant und beim Austrittsgespräch festgelegt. Sie können – wenn der Patient/die Patientin einverstanden ist – an diesem Gespräch teilnehmen. Fragen Sie im Gespräch, worauf Sie achten müssen und an wen die erkrankte Person und/oder Sie selbst sich wenden sollen, wenn sich der Zustand wieder verschlechtert. Wenn Sie das Gefühl haben, das Thema Suizid oder Suizidgedanken steht im Raum, dann sollten Sie es ganz direkt ansprechen. 

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